wenn man ja schon ach so lange dabei ist, sollte man so etwas wissen:
DEB-Satzung / Spielordnung-Auszug
Art.43 Ziff. 2 SpO (Heimspielverbot)
1.Platzsperre bedeutet, dass auf diesem Platz überhaupt keine oder
keine Spiele einer bestimmten Mannschaft ausgetragen werden dürfen.
Platzsperre wird verhängt, wenn die Beschaffenheit der Sportanlage
unzureichend ist oder wiederholt erhebliche Zuschauerausschreitungen festgestellt wurden.
Die Durchführung von Heimspielen in einer anderen zugelassenen Sportanlage ist statthaft.
Mindestentfernungen in km können angeordnet werden.
Die Kosten, die durch die Benützung fremder Sportanlagen entstehen, trägt der Verein,
gegen den die Platzsperre verhängt wurde. Dies gilt auch für nachgewiesene Mehrkosten,
die dem Gastverein wegen der Durchführung des Spiels in der fremden Sportanlage entstanden sind.
2.Heimspielverbot bedeutet, dass der Verein oder eine bestimmte Mannschaft des Vereins
überhaupt keine Heimspiele austragen darf. Auch die Durchführung von Heimspielen in einer
anderen zugelassenen Sportstätte ist damit untersagt.
Heimspielverbot wird verhängt,
wenn der Verein mit der Erfüllung fälliger finanzieller Verpflichtungen gegenüber
dem DEB und/oder dem LEV in Verzug geraten ist (§ 284 BGB),
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