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Dieses Board hat 23 Mitglieder
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  • AdresseDatum27.02.2005 17:09
    Foren-Beitrag von markus im Thema Adresse

    danke fuer die schnellen antworten
    die adresse reicht mir.

    mfg


    markus

  • AdresseDatum26.02.2005 18:56
    Thema von markus im Forum Kritik und Anregungen

    Benoetige die aktuelle Vereinsanschrieft, koennte mir jemand diese zukommen lassen ?
    info@ramian.de

    mfg

    markus

  • Mitglieder - AusschlussDatum24.02.2005 22:02
    Foren-Beitrag von markus im Thema Mitglieder - Ausschluss

    Uhha... harter tobac kann es aber gut verstehen. ich war vor kurzer zeit auch nicht gluecklich mit den aeusserungen und habe ein wenig interveniert. die reaktion ist eigentlich immer die gleiche man muss da nicht zum vorstand gehoeren. um in den genuss zu komme. gehoere eigentlich nur zu den leuten die aus der ferne beobachten und reflektieren und sich dann versuchen sachlich zu aeussern. man sollte aber versuchen das ganze so schnell wie moeglich zu beenden, bevor nicht noch die letzten , die clever genug sind sich nicht zu aeussern vom verein abwenden

    mfg


    markus

  • Spielabsage EJD - TuS Wiehl ! ! !Datum03.02.2005 12:36
    Foren-Beitrag von markus im Thema Spielabsage EJD - TuS Wiehl ! ! !

    wenn man ja schon ach so lange dabei ist, sollte man so etwas wissen:


    DEB-Satzung / Spielordnung-Auszug

    Art.43 Ziff. 2 SpO (Heimspielverbot)

    1.Platzsperre bedeutet, dass auf diesem Platz überhaupt keine oder
    keine Spiele einer bestimmten Mannschaft ausgetragen werden dürfen.
    Platzsperre wird verhängt, wenn die Beschaffenheit der Sportanlage
    unzureichend ist oder wiederholt erhebliche Zuschauerausschreitungen festgestellt wurden.

    Die Durchführung von Heimspielen in einer anderen zugelassenen Sportanlage ist statthaft.
    Mindestentfernungen in km können angeordnet werden.
    Die Kosten, die durch die Benützung fremder Sportanlagen entstehen, trägt der Verein,
    gegen den die Platzsperre verhängt wurde. Dies gilt auch für nachgewiesene Mehrkosten,
    die dem Gastverein wegen der Durchführung des Spiels in der fremden Sportanlage entstanden sind.


    2.Heimspielverbot bedeutet, dass der Verein oder eine bestimmte Mannschaft des Vereins
    überhaupt keine Heimspiele austragen darf. Auch die Durchführung von Heimspielen in einer
    anderen zugelassenen Sportstätte ist damit untersagt.


    Heimspielverbot wird verhängt,
    wenn der Verein mit der Erfüllung fälliger finanzieller Verpflichtungen gegenüber
    dem DEB und/oder dem LEV in Verzug geraten ist (§ 284 BGB),


    quelle:DEB-Satzung / Spielordnung-Auszug

Inhalte des Mitglieds markus
Grünschnabel
Beiträge: 4
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